„Die aggressive Angst bekennt sich nicht zu sich selbst, sie tritt nicht als Angst zutage, sondern als ‚affektive Aggression‘. […] Um diese Angst loszuwerden, muss man alles beseitigen, was Angst machen kann. Doch dem Ängstler kann alles Angst machen. So ergibt sich die Konsequenz, dass das unbewusste Ziel des aggressiven Ängstlers die Allmacht, die Gottähnlichkeit ist. Alles, was den Wert seines Wesens in Frage stellt, alles, was das Gefühl des eigenen Wertes in ihm erschüttern könnte, würde er vernichten oder sich in einer endgültigen Weise untertan machen wollen.
Nur der Tod, doch nicht einmal dieser, zieht seinem Machtwillen eine Grenze. […] Wer seines Wertes gewiss ist, kennt die aggressive Angst nicht. Wer sich mit seiner Unvollkommenheit abgefunden hat, kennt sie ebenso wenig. Wer wirklich mitmenschlich ist, ist frei von ihr. Wer sich damit abgefunden hat, als einer von
vielen zu leben, wird unter dieser Angst nicht leiden. Und wer die Menschen liebt, wird vor ihr bewahrt bleiben.“ (Manès Sperber)
Reicht es aber aus, Putin zu einem Repräsentanten einer eigentlich „totgeglaubte[n] Ideologie” zu erklären, die „nun zurückgekehrt sei", wie schon vor dem Angriffskrieg behauptet wurde? War der Nationalismus, denn dieser ist gemeint, jemals ausgestorben? Wie Norbert Wohlfahrt unlängst, mit Blick auf die Neue Rechte, wieder ins Gedächtnis gerufen hat:
„Wen an den Rechten und Neurechten nur stört, dass sie nicht zum demokratischen Parteienspektrum zählen und Ausländer nicht mögen, der wird an einer Kritik dieses Denkens wenig interessiert sein. Der Kampf gegen rechtes Denken [. . .] lässt sich nicht mit einer alternativen Moral führen, die das Gleiche, aber anders will. Eine Kritik neurechten Denkens ist ohne eine Kritik seiner patriotischen Grundlagen und der ihr zugehörigen Wirtschaftsweise nicht zu haben." (Aus dem Vorwort von Philippe Kellermann)
Büchlein, 72 Seiten
Im August 1936 fand der erste Prozess des Volksgerichtshofes gegen Mitglieder der illegalen FAUD statt. Siegbert Wolf zeichnet in dieser Broschüre den Prozessverlauf vor dem Oberlandesgericht Darmstadt gegen sieben angeklagte FAUD Mitglieder nach. Nebenher vermittelt der Text Einsichten in den Zustand der weitgehend bedeutungslos gewordenen FAUD, ihre inhaltlichen Positionen und beschreibt die illegalen FAUD-Organisationsstrukturen zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft.